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Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren

Beantragung und Zustellung eines Mahnbescheides

Schuldner

unternimmt nichts

  • Antragsteller beantragt vollstreckbarkeit beim Amtsgericht.
  • Vollstreckungsbescheid.
  • unternimmt nichts.
  • Zwangsvollstreckung.

    widerspricht
  • Gläubiger oder Schuldner beantragen mündliche Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht.

  • Schuldner gewinnt / Gläubiger gewinnt.

  • Wenn Schuldner zahlt wird das Verfahren beendet.

  • Widersprechen Gläubiger oder Schuldner kommt es zum Urteil über den Widerspruch.

  • Gewinnt der Schuldner wird das Verfahren beendet.

  • Zahlt der Schuldner wird das Verfahren ebenfalls beendet.

  • Wird vom Schuldner nichts unternommen kommt es zur Zwangsvollstreckung.

    Gepfändet werden :Bewegliche Sachen, wie Schmuck, Münzen Möbel usw.
    Ausgenommen :Sachen die der Berufsausbildung dienen, die des persönlichen Gebrauchs und Haushalts.
    Unbewegliche Sachen, wie Häuser oder Grundstücke werden versteigert oder zwangsverwaltet.
    Löhne die das Existenzminimum übersteigen.

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