Was ist ein Schuldnerverzeichnis ?
Das Verzeichnis ist ein bei den Vollstreckungsgerichten
(Amtsgerichten) geführtes Verzeichnis.
Wer wird eingetragen ? Und aus velchen Gründen?
Eingetragen werden Privatpersonen, Gesellschaften (Unternehmen) und
juristische Personen. Der Eintrag ins erfolgt aus folgenden Gründen: 1.
Wenn eine Person seine offenen Schulden nach einer ihm gesetzten Frist, nicht
beglichen hat, und ein Vollstreckungsversuch, durch den Gerichtsvorzieher,
erfolglos geblieben ist.
2. Wenn eine Person auf Antrag vom Gläubiger
eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat.
3.
Wenn der Gläubiger beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) einen Haftbefehl
erwirkt hat, (Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung) und dem Schuldner,
Haft angeordnet wurde.
4. Nach mindestens sechsmonatige
Haft-vollstreckung.
Ist dieses Verzeichnis öffentlich ?
Ja! Jeder erhält, wenn er einen Antrag stellt (persönlich oder schriftlich),
und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen, (diese personenbezogenen
Informationen dürfen nur verwendet werden für einen der in der
Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke) über das Bestehen oder Nichtbestehen
einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis.
Wann erfolgt die Löschung der Eintragung ?
Der Eintrag wird nach Ablauf von drei Jahren und wenn keine Schulden mehr da
sind, gelöscht. |