Zahlungsmoral + Servicebewertung – Auskunft für Privat und Firmen !
Zahlungsmoral bzw. Zahlungswilligkeit zu verbessern, ist unser gemeinsames Ziel
Navigation
Home
Vorteile&Leistungen
Unsere Produkte
Jetzt testen
Kontakt/Anfrage
Unsere Themen
Private Insolvenz
Schuldnerverzeichnis
Schufafreier Kredit
Schulden
Inkasso
Mahnbescheid
Betrüger_Tricks
Ärger mit Handwerkern
Info-Box
Fragen und Antworten
*Falls Sie Fragen zu unseren Produkten haben, hier gibt es Antworten.
Demo-Bereich
*Unser Demo zur besseren Übersicht..
Abzocke&Betrug;
Sie wollen mehr erfahren über die Service-Leistungen von Anbietern oder Firmen? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen in die Datenbank und im Gegenzug können Sie von den Erfahrungen anderer Teilnehmer profitieren.
So gibt es keinen Ärger mit Handwerker
Bei Reperaturen die von Handwerkern erledigt werden sollen ist es ratsam eine ortsansässige Firma zu beauftragen. Denn wurde die Arbeit nicht zufriedenstellend ausgeführt oder fällt die Rechnung höher wie abgemacht aus so hat man bessere aussichten auf eine gegenseitige Einigung. Die Firmen haben einen Ruf zu verlieren und es macht sich nicht gut wenn über sie im Ort negativ geredet wird.
Sie sollten um besser vergleichen zu können mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerksbetrieben, die alle die gleichen Leistungen beinhalten einholen.
Eine Abweichung der Kosten im Kostenvoranschlag um 10 bis 15 Prozent ist erlaubt. Ab 15 Prozent muss der Kunde informiert werden. Der Kunde hat bei Überschreitung der 15 Prozent ein Recht auf Stornierung, muss aber die bis dahin geleistete Arbeit bezahlen.
Wer sicher gehen will entscheidet sich besser für einen Festpreisauftrag. Zu Beachten ist, das alle Arbeiten schriftlich festgelegt werden. Arbeitstermin bestätigen lassen.
Was darf berechnet werden?
Ein Handwerker darf höchstens 90 Prozent des regulären Stundensatzes für Anfahrt berechnen.
Die Arbeitszeit darf höchstens auf fünf Minuten aufgerundet werden.
Bringt der Handwerker Auszubildenden mit so darf zwischen 45 und 75 Prozent des normalen Stundensatzes berechnet werden.
Verlangen Sie eine sofortige Nachbesserung bei Pfusch. Bleibt die Nachbesserung ohne Erfolg, darf man einen anderen Handwerker auf Kosten des ersten beauftragen.
Für Handwerksarbeiten gelten grundsätzlich zwei Jahre Garantie. Bei Problemen mit Handwerkern können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer wenden.