Zahlungsmoral + Servicebewertung – Auskunft für Privat und Firmen !
Zahlungsmoral bzw. Zahlungswilligkeit zu verbessern, ist unser gemeinsames Ziel
Navigation
Home
Vorteile&Leistungen
Unsere Produkte
Jetzt testen
Kontakt/Anfrage
Unsere Themen
Private Insolvenz
Schuldnerverzeichnis
Schufafreier Kredit
Schulden
Inkasso
Mahnbescheid
Betrüger_Tricks
Ärger mit Handwerkern
Info-Box
Fragen und Antworten
*Falls Sie Fragen zu unseren Produkten haben, hier gibt es Antworten.
Demo-Bereich
*Unser Demo zur besseren Übersicht..
Abzocke&Betrug;
Sie wollen mehr erfahren über die Service-Leistungen von Anbietern oder Firmen? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen in die Datenbank und im Gegenzug können Sie von den Erfahrungen anderer Teilnehmer profitieren.
Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
Beantragung und Zustellung eines Mahnbescheides
Schuldner
unternimmt nichts
Antragsteller beantragt vollstreckbarkeit beim Amtsgericht.
Vollstreckungsbescheid.
unternimmt nichts.
Zwangsvollstreckung.
widerspricht
Gläubiger oder Schuldner beantragen mündliche Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht.
Schuldner gewinnt / Gläubiger gewinnt.
Wenn Schuldner zahlt wird das Verfahren beendet.
Widersprechen Gläubiger oder Schuldner kommt es zum Urteil über den Widerspruch.
Gewinnt der Schuldner wird das Verfahren beendet.
Zahlt der Schuldner wird das Verfahren ebenfalls beendet.
Wird vom Schuldner nichts unternommen kommt es zur Zwangsvollstreckung.
Gepfändet werden :Bewegliche Sachen, wie Schmuck, Münzen Möbel usw.
Ausgenommen :Sachen die der Berufsausbildung dienen, die des persönlichen Gebrauchs und Haushalts.
Unbewegliche Sachen, wie Häuser oder Grundstücke werden versteigert oder zwangsverwaltet.
Löhne die das Existenzminimum übersteigen.